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UWG - Gerichtlicher Vergleich - Life Office

Entscheidungsart
Gerichtlicher Vergleich

Geschäftszahl
58 Cg 50/22v

Gericht
Handelsgericht Wien

Entscheidungsdatum
11.10.2023

Klagende Partei

Österreichischer Rechtsanwaltsverein, Wirtschaftliche Organisation der Rechtsanwälte Österreichs, 1010 Wien, Rotenturmstr. 13
vertreten durch: RA Dr. Heinz-Peter Wachter, 1030 Wien

Beklagte Partei

Life Office A.S.O. GmbH, Lerchenfelder Straße 156/Top 200, 1080 Wien Firmenbuchnummer 512281f
vertreten durch: Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten
Christopher Obradovic, Lerchenfelder Straße 156/Top 200, 1080 Wien
vertreten durch: Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten

Text

Die beklagten Parteien verpflichten sich gegenüber der klagenden Partei, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, rechtliche Dienstleistungen und rechtliche Beratungen, sei es auch nur durch rechtlich inhaltliche Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen, anzubieten, mit denen sie unbefugt in den sog. Vorbehaltsbereich der österreichischen Rechtsanwaltschaft eingreifen, insbesondere in dem sie gegen Entgelt solche Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Einschreiten von Personen vor dem Finanzamt, einer Krankenkasse, der Arbeiterkammer (Arbeitsrecht), dem Meldeamt, der Stadt Wien (MA 40 und MA 50), dem AMS, der BUAK, Schule und Kindergarten, oder sonstigen Behörden und Gebietskörperschaften anbieten oder/und in der Folge auch durchführen. Reine Übersetzungsleistungen oder Zurverfügungstellung von technischen Einrichtungen zum vom Kunden selbst auszufüllenden Formularen sind von diesem Unterlassungsvergleich nicht umfasst.