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UWG - Bedingter Vergleich - OGV-Consulting, Mag. Grigorov

Entscheidungsart
Bedingter Vergleich

Geschäftszahl
24 Cg 18/22p

Gericht
Handelsgericht Wien

Entscheidungsdatum
13.02.2023

Klagende Partei

Österreichischer Rechtsanwaltsverein, Rotenturmstraße 13, 1010 Wien
vertreten durch: RA Dr. Heinz-Peter Wachter, 1030 Wien

Beklagte Partei

OGV Consulting GmbH, Tegetthoffstrasse 7/4, 1010 Wien
vertreten durch: RA Dr. Michael VALLENDER, Paulanergasse 10, 1040 Wien
Mag. Oleg Grigorov, Geschäftsführer, Tegetthoffstraße 7/4, 1010 Wien
vertreten durch: RA Dr. Michael VALLENDER, Paulanergasse 10, 1040 Wien

Text

1. a) Die beklagten Parteien verpflichten sich, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen
Vollmachten zur entgeltlichen Vertretung von Privatpersonen im Zusammenhang mit der
Regelung des Schulbesuchs ihrer Kinder gegenüber der Bildungsdirektion und dem
Bundesverwaltungsgericht entgegenzunehmen, derartige Leistungen anzubieten und in der
Folge auch zu erbringen.

b) Die Beklagten Parteien verpflichten sich, es in Vertretung derartiger Personen zu
unterlassen das Signum „Law@Teg7, Rechtsanwälte – Attorneys at Law“ zu verwenden.

2. Die klagende Partei wird ermächtigt, diesen Vergleich bis längstens 13.02.2026 auf ihrer
Homepage zu veröffentlichen, dies auf ihre Kosten.