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UWG - Gerichtlicher Vergleich - ADD Holstein Erbenermittlung GmbH

Entscheidungsart
Gerichtlicher Vergleich

Geschäftszahl
69 Cg 70/25f

Gericht
Landesgericht Innsbruck

Entscheidungsdatum
19.02.2026

Klagende Partei

Österreichischer Rechtsanwaltsverein, 1010 Wien, Rotenturmstr. 13
vertreten durch: RA Dr. Heinz-Peter Wachter, 1030 Wien

Beklagte Partei

ADD Holstein Erbenermittlung GmbH, Domplatz 2, 6020 Innsbruck, Firmenbuchnummer 637865m
vertreten durch: CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien

Text

Die beklagte Partei verpflichtet sich, es gegenüber der klagenden Partei im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen:

1. jedwede rechtliche Vertretung oder rechtliche Beratung iSd § 8 RAO von Erben oder pflichtteilsberechtigten Personen in Erbrechtsangelegenheiten durch sie, wozu insbesondere auch das Übersenden und Einreichen von Unterlagen bei Gericht bzw Notar als Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren und die Beschaffung von Urkunden von Behörden (insbesondere Standesämtern) gehört, sofern die beklagte Partei nicht von einem Gericht, von einem Rechtsanwalt, von einem Notar, Notariatskandidaten oder Notarsubstituten, von einer Behörde oder sonstigen staatlichen Stelle, von Kuratoren oder von einer vergleichbaren ausländischen Einrichtung als Sachverständiger für genealogische Fragen beigezogen wird.

2. sofern Tätigkeiten, wie nach Punkt 1 genannt, entfaltet werden, ein Honorar, das einen Prozentsatz des Erbes darstellt, zu vereinbaren oder sich auszahlen zu lassen (Verstoß gegen das Verbot des pactums de quota litis durch Winkelschreiber).

Landesgericht Innsbruck, Abteilung 69
Innsbruck, 19. Februar 2026
Dr. Norbert Stütler, Richter