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UWG - Gerichtlicher Vergleich - Dkfm. Peter Willner

Entscheidungsart
Gerichtlicher Vergleich

Geschäftszahl
70 Cg 28/17p

Gericht
Landesgericht Klagenfurt

Entscheidungsdatum
02.05.2018

Klagende Partei

Österreichischer Rechtsanwaltsverein, Wirtschaftliche Organisation der Rechtsanwälte Österreichs, 1010 Wien, Rotenturmstr. 13
vertreten durch: RA Dr. Heinz-Peter Wachter, 1030 Wien

Beklagte Partei

Dkfm. Peter Willner, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Fromillerstraße 40/33
vertreten durch: RA Mag. Andreas Nowak, LL.M, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Text

I. Die beklagte Partei ist gegenüber der klagenden Partei schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, in Vertretung von Unternehmen bzw. Unternehmern den unrichtigen Eindruck zu erwecken, sie schreite als berufsmäßig befugter Parteienvertreter gegen Entgelt ein, wenn und soweit dies nicht stimmt.

 

Landesgericht Klagenfurt, Abteilung 43
Klagenfurt, 02. Mai 2018
Mag. Annemarie Hartl, Richterin