UWG-Eingriffe Details

UWG - Gerichtlicher Vergleich RF Marketing und Betriebs GmbH

Entscheidungsart
Gerichtlicher Vergleich

Geschäftszahl
57 Cg 58/19h

Gericht
Handelsgericht Wien

Entscheidungsdatum
06.07.2014

Klagende Partei

Österreichischer Rechtsanwaltsverein, Wirtschaftliche Organisation der Rechtsanwälte Österreichs, 1010 Wien, Rotenturmstr. 13
vertreten durch: RA Dr. Heinz-Peter Wachter, 1030 Wien

Beklagte Partei

RF Marketing und Betriebs GmbH, Franzensgasse 11/1, 1050 Wien
vertreten durch: DAX WUTZLHOFER & PARTNER RECHTSANWÄLTE GMBH, 1030 Wien

Text

1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, Folgendes zu behaupten: "Vertraulich: Wir halten und an die selbe Verschwiegenheitspflicht wie ein Rechtsanwalt oder Notar", oder sinngleiche Behauptungen aufzustellen.

2. Weiters verpflichtet sich die beklagte Partei, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, anzubieten, dass Kunden, seien es Konsumenten oder Unternehmer, auf Grund individueller Fragen, individuell gestaltete Mustervertäger erstellen können, soweit sie in diesem Zusammenhang entgeltliche Rechtsdienstleistungen anbietet, selbst vornimmt oder vermittelt.

3. Die beklagte Partei verpflichtet sich weiters, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, gegenüber Konsumenten Vertragsbestandteile oder Vertragsklauseln zu haben, die zu einem völligen, unbedingten Haftungsausschluss führen.

Handelsgericht Wien, Abteilung 57
Wien, 28. Juni 2020
Mag. Hildegard Brunner, Richterin