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UWG - Versäumungsurteil - F&R Schuldnerberatung e.U.

Entscheidungsart
VERSÄUMUNGSURTEIL

Geschäftszahl
57 Cg 30/22w

Gericht
Handelsgericht Wien

Entscheidungsdatum
06.10.2022

Klagende Partei

Österreichischer Rechtsanwaltsverein, Rotenturmstraße 13, 1010 Wien
vertreten durch: RA Dr. Heinz-Peter Wachter, 1030 Wien

Beklagte Partei

F&R Schuldnerberatung e.U., Handelskai 265, 1020 Wien

Text

Die beklagte Partei ist gegenüber der klagenden Partei schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, die Beratung, Begleitung und/oder Vertretung von Schuldnern im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren („Privatkonkurs“) oder Inkassodienstleistungen anzubieten und/oder durchzuführen.