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UWG - Versäumungsurteil MBA Roman Wenzl

Entscheidungsart
VERSÄUMUNGSURTEIL

Geschäftszahl
5 Cg 35/25t - 16

Gericht
Landesgericht St. Pölten

Entscheidungsdatum
05.02.2024

Klagende Partei

Österreichischer Rechtsanwaltsverein, Rotenturmstraße 13, 1010 Wien
vertreten durch: RA Dr. Heinz-Peter Wachter, 1030 Wien

Beklagte Partei

MBA Roman Wenzl, Josefstraße 91, 3100 St. Pölten
vertreten durch: Dr. Christian LIND, Domgasse 2, 3100 St. Pölten

Text

1.  Die beklagte Partei ist schuldig, es gegenüber der klagenden Partei im Geschäftsverkehr zu unterlassen, Personen in Rechtsangelegenheiten zu beraten und/oder zu vertreten, dies gegen Entgelt, mag es auch nur von der jeweiligen Gegenseite erwartet, gefordert oder bezahlt werden.


Landesgericht St. Pölten, Abteilung 5
St. Pölten, 30. Dezember 2025
Dr. Barbara Brunner-Kral, Richterin