Veranstaltungsarchiv

100 + 1 Jahre Österreichischer Rechtsanwaltsverein - Festrede Dr. Wachter

Am 29. Juni 2023 im Wiener Justizpalasts.

Foto: Mag. Sahling (Foto Fayer)

Blick auf die froh gestimmte Gästeschar im festlich dekorierten Saal, der bzw von dessen Terrasse sich ein eindrucksvoller Blick auf Wien bot.

 

Meine Damen und Herren,
ich freue mich sehr, dass ich eingeladen wurde, heute hier die Festrede zu halten. Übereilt habe ich zugesagt, und danach sofort festgestellt, dass ich zwar die letzten 50 Jahre des Vereinsgeschehens einigermaßen überblicke, aber nicht die Zeit davor und es ist immerhin der 101. Geburtstag.


Und auch die sonst immer bestens informierte Frau Mag. Schöner wusste nichts über die ersten 50 Jahre. Also habe ich Dr. Google befragt und Dr. Google hat nach kurzer Zeit eine Diplomarbeit ausgespuckt eines gewissen Hans Wagner1, der sich mit der Geschichte der Advokatur von 1918 bis 1938 beschäftigt hat, und siehe da – über die Suchfunktion findet man Hinweise auf die Tätigkeit der Wirtschaftlichen Organisation. Dieses Wissen zusammen mit einigen Aktenteilen, die ich im Laufe meiner beruflichen Erfahrung aus dieser Zeit einsehen durfte, möchte ich gerne mit Ihnen teilen.

1 Hans Wagner, Der österreichische Rechtsanwaltsstand, Aspekte zur Fiktion und Realität der Jahre 1918 bis 1938, Diplomarbeit Universität Wien, 2008.


Wir müssen zurückblenden: Die Geschichte der Advokatur beginnt etwa im 13. Jahrhundert, geht dann weiter über die Revolution von 1848; zu dieser Zeit wurde erstmalig eine Kammer gegründet in Wien – interessanterweise immer als Kammer Niederösterreich benannt. Die Benennung „Rechtsanwalt“ existierte noch nicht, die Berufsbezeichnung hieß „Advokat“. Damals gab es ab 1848 einen gewissen Wettstreit zwischen der Justiz und dem Anwaltsstand bezüglich dessen Selbständigkeit. Bis dahin hat nämlich der Justizminister Rechtsanwälte nach Ablegung bestimmter Prüfungen ernannt. Es gab einen numerus clausus, dh, pro Gerichtssprengel wurde nur eine bestimmte Anzahl von Advokaten zugelassen (ähnlich wie noch heute im Notariat). Die Advokatur war ab 1848 darauf bedacht, möglichst selbständig zu werden und sich aus der Umklammerung der Justiz schrittweise zu lösen. Diese Bemühungen dauerten bis spät in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts. Eine nähere Betrachtung würde jetzt zu weit führen.


Wir kommen zum Jahr 1918 – bekanntlich das Ende der Donaumonarchie, der Verlust des Ersten Weltkriegs, Hunger, Elend, Not und Pandemie – damals die spanische Grippe – herrschten in Wien, vor allem starke Unterernährung und die Zukunft war völlig ungewiss. Die Benennung des „Reststaates“ Deutsch-Österreich, dann doch wieder Österreich. Alle Ministerien, Institutionen und Kammern mussten sich neu aufstellen.
Interessanterweise hat man damals den Begriff „Advokat“ als Berufsbezeichnung abgeschafft und dafür den Begriff „Rechtsanwalt“ eingeführt. Dabei gab es die einen, die das bedauert haben – die Lateiner und die Humanisten –, und die anderen, die gemeint haben: Neue Zeit, jetzt heißen wir auf Deutsch „Rechtsanwalt“. Wie dem auch sei, das war 1919.


1920 kam das Burgenland zu Österreich. Damals gab es in Wien nur die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich. Aus diesem Anlass hat man diese umbenannt in Rechtsanwaltskammer Niederösterreich, Wien und Burgenland.
1922 kam Kammerpräsident Dr. Gustav Harpner auf die Idee „Wir gründen eine wirtschaftliche Organisation der Rechtsanwälte auf freiwilliger Basis, einen Verein“ – dieser Verein war die „Wirtschaftliche Organisation der Rechtsanwälte in Niederösterreich, Wien und Burgenland“. Erst später kamen die anderen Bundesländer dazu.


Dr. Harpner war sehr expeditiv. Er war, wir wissen nicht, ob in seiner Eigenschaft als Kammerpräsident oder Präsident der wirtschaftlichen Organisation, aber immerhin als Multi-Funktionär für alle, sehr bemüht um eine Großtat: Dies war die Einführung des Rechtsanwaltstarifs. Bis zu dieser Zeit gab es nur einen Kurrentien-Tarif für einfache Tätigkeiten; ansonsten hat der Richter am Ende des Verfahrens die Kosten festgesetzt. Nun war man der Meinung, dass das mit der Unabhängigkeit der Rechtsanwälte nicht vereinbar sei, weil sie dadurch vom Wohlwollen des Richters abhängig wären, und das wollte man nicht mehr. Daher hat man einen Rechtsanwaltstarif eingeführt, ähnlich dem heutigen, für den dann erst 1964 die ersten Zahlen im Bundesgesetzblatt aufschienen; aber 1922 gab es schon einen Vorläufer. Aus diesem Anlass wurde die ZPO geändert und festgelegt, dass der Obsiegende vom Unterlegenen Kosten ersetzt bekommt. Diese Änderung des Honorierungssystems, die dem Verein zugeschrieben wird, wirkt bis heute fort.


Von Anfang an war der Verein aber auch bestrebt, die Mitarbeiter von Rechtsanwaltskanzleien auszubilden, und zwar in Spezialgebieten wie Exekutionsführung, Grundbuch etc. Später, als die BU eingeführt wurde, also die Möglichkeit eines Anwaltes, sich von der Sekretärin bei ersten Tagsatzungen und auch im Exekutionsvollzug vertreten zu lassen, erweiterte man seitens des Vereins das bestehende Programm zu den sogenannten BU-Kursen und diese führt man bis heute auf hohem Niveau.


Er war aber auch sozial tätig. Es gab damals nämlich große Diskussionen, die noch bis in die 80er-Jahre des vorigen Jahrhunderts gedauert haben, ob Anwälte überhaupt eine Pensions- und Sozialversicherung bzw Krankenversicherung haben sollen. Der Hintergrund war, dass der Stand finanziell sehr unterschiedlich geprägt war, es gab Wohlhabende und sehr Arme. Letztere hatten Angst, dass sie die Prämien nicht bezahlen könnten. Das war auch einer der Gründe, warum die Diskussionen so viele Jahrzehnte gedauert haben. Wohl bestand eine Versorgungseinrichtung, die Kriegers-Witwen und aus dem Krieg behindert zurückkehrende Kollegen bedachte, und zwar mit 200 Schilling Monatsrente für Rechtsanwälte und 100 Schilling für ihre Witwen. Diese damals günstige Versorgung galt aber nur für bedürftige Personen.


Von Anfang an hat sich der Rechtsanwaltsverein in der Fortbildung und Ausbildung engagiert. Nach dem Bestehen der Rechtsanwaltsprüfung lag es seinerzeit im eigenen Ermessen, sich weiterzubilden, man musste aber nicht. Außerdem waren Fortbildung und Weiterbildung sehr, sehr teuer. 1924 wurde etwas Wunderbares eingeführt, nämlich das Anwaltsblatt. Das Anwaltsblatt war deshalb so beliebt, weil es alle 14 Tage erschien und anfangs pro Jahr nur 18 Schilling gekostet hat. Diese durfte man in zwei Halbjahresraten zahlen, also 2x 9 Schilling. Das konnten sich die Leute leisten, weshalb das Anwaltsblatt rasch Bedeutung erlangte; es war das einzige ständig erscheinende Fortbildungsorgan für Rechtsanwälte. Daher finden Sie auch über die wirtschaftliche Organisation in den Anwaltsblättern dieser Zeit den einen oder anderen Hinweis.


Mit dem Verein ging es rapide weiter. 1927 war der Brand des Justizpalastes. Interessanterweise lesen wir nach, dass Rechtsanwälte kostenlos bei der Rekonstruktion des Grundbuchs mitgewirkt haben. Rechtsanwälte gab es bis 1938 nur 1.300. 1934 kam der Ständestaat. Man hat zuerst insbesondere die sozialistischen Rechtsanwälte eliminiert – klarerweise, weil die aus der Sicht der damals Herrschenden schuld an den Auseinandersetzungen im Bürgerkrieg waren (auch wenn es nicht stimmte, bestimmte diese Meinung doch viele negative Entscheidungen). Dann kamen die Nazischreckensherrschaft und der Zweite Weltkrieg. In dieser Zeit geschah noch einmal ein massiver Aderlass. Nach 1945 wies der Stand nur mehr rund 400 Mitglieder auf. Seither hat man langsam wieder begonnen aufzubauen.


Interessant ist zu überlegen: Was waren das für Leute, die da gewerkt haben? Ich habe alte Akten von Anwälten gesehen, ua aus den 20er-Jahren des vorigen Jahrhunderts. Bemerkenswert ist: kein Telefon, kein Fax, kein E-Mail, nichts. Sie zeigen uns, dass und wie man auch ohne diese technischen Spielereien arbeiten kann:
Beispielsweise schrieb ein Anwalt in den 20er-Jahren seinem Klienten auf einem Bauernhof im Südburgenland: „In der Anlage übersende ich Ihnen die Durchschrift des Kaufvertrages. Das Original habe ich beim Notar hinterlegt. Bitte unterfertigen Sie es beglaubigt nach einem Ihrer nächsten Kirchgänge.“
Das war tatsächlich so. Es ist der Bauer mit dem Leiterwagerl in die Stadt gefahren, im Sonntagsgewand, besuchte die Messe in der Kirche, nachher hat der Notar aufgesperrt und es wurde beglaubigt unterschrieben. Später ist der Bauer wieder mit Hilfe seiner Pferde heimgefahren. Eineinhalb Jahre später hat ihm der Anwalt geschrieben: „Ihr Erwerb wurde grundbücherlich durchgeführt.“


Verglichen mit heute, erkennen wir unschwer den Fortschritt unserer Zeit.
Kein Telefon zu haben, hat auch dazu geführt, dass man beispielsweise geschrieben hat: „Ich teile Ihnen mit, das Gericht hat leider Ihrer Klage nicht Folge gegeben, besuchen Sie mich in den nächsten Tagen, damit wir besprechen können, ob ein Rechtsmittel möglich ist.“ Die Leute hatten noch keinen Kopierer und konnten daher das Urteil ihrem Klienten gar nicht schicken. Und wenn man es hergegeben hat, konnte man kein Rechtsmittel machen, man hatte ja nur zwei Wochen Zeit. Das war eine ganz andere Art des Arbeitens.


Und letztlich geht das Gerücht um, dass die Rechtsanwälte so arm waren, dass sie in den Gasthäusern gesessen sind und im Kaffeehaus. Das wird schon gestimmt haben bei dem einen oder anderen. Der Hauptgrund war aber, dass die Kaffeehäuser die ersten waren, die ein Telefon bekommen haben. Man ist daher als Rechtsanwalt um 15.00 Uhr ins Kaffeehaus gegangen. Die Leute haben gewusst, der sitzt jeden Nachmittag im Kaffeehaus und in dieser Zeit konnte man ihn anrufen, und er selbst konnte auch telefonieren.


Dinge, die noch in den 1950er-Jahren üblich waren – der berühmte Bundeskanzler Figl hat gerne seinen Bruder, einen Bauern in der Nähe von Zwentendorf, besucht und ist dort drei, vier Tage zur Erholung geblieben. Wenn das Bundeskanzleramt etwas von ihm gebraucht hat, hat man beim örtlichen Gasthaus angerufen, der Schankbursche ist den Herrn Bundeskanzler holen gegangen, der Herr Bundeskanzler kam ins Gasthaus und hat völlig befreit von Amtsgeheimnis, Datenschutz und Sonstigem vor versammelter Gästeschar die Staatsgeschäfte geführt am Telefon aus dem Wirtshaus – einfach, weil es keine anderen Telefone gegeben hat. Der Unterschied zu heute: Damals wusste man, was man am Telefon sagen durfte/konnte und was nicht. Die scheinbare Anonymität der Handykommunikation existierte noch nicht.


1945 war der Krieg zu Ende. Damals kam ein sehr interessanter Anwalt, den wir alle kennen, Dr. Karl Leutgeb, zurück aus dem Krieg. Ein Oberst der deutschen Armee, der seine Truppe heil nach Hause gebracht hatte. Er hat sofort erkannt, dass er Studenten organisieren möchte und denen helfen will, eine Vertretung zu haben. Daher gründete er die Österreichische Hochschülerschaft und half beim Wiederaufbau der teilweise zerstörten Universität Wien. Mit der Schaufel in der Hand forderte er Studenten auf, wählen zu gehen und sich demokratisch zu betätigen.


Nach dem Studium wurde er Konzipient. Auch hier erkannte er, dass Konzipienten keine Berufsvertretung hatten. Es gab zwar schon in den 1920er-Jahren einen Verein der Konzipienten, der dürfte aber in den 1950er-Jahren des 20. Jahrhunderts nicht mehr existiert haben. Deshalb hat er den Konzipientenverband gegründet. Aus dem wurde später der Juristenverband, nachdem Dr. Karl Leutgeb Anwalt geworden war und man als Anwalt und Arbeitgeber schwer angestellte Konzipienten vertreten kann. Daher gab es seit damals den Juristenverband. Seine Großtat war, dass er eine Studentin entdeckt und schätzen gelernt hat – Sie wissen, wen ich meine: Frau Mag. Susanne Schöner – und sie zu seiner rechten Hand im Juristenverband gemacht hat.


Stratege, der er war, kam er auf die Idee, mit lieben Freunden eines Tages überraschend zur Generalversammlung des ÖRAV zu erscheinen und schlichtweg zu sagen: So, ich kandidiere jetzt für den Präsidenten. Da die Altvordersten ihre Freunde nicht dort hatten und er mit 20 Mann erschienen war, hatte er die Mehrheit, wurde prompt putschartig zum Präsidenten gewählt. So hat er den ÖRAV übernommen. Dr. Otto Philp, den ich noch kannte, hat mir erzählt, wie wenig erfreut, ja geschockt die Altvordersten aufgrund dieses Wahlergebnisses waren. So kam der ÖRAV in seine Hand.


Es vergingen einige Jahre und wir kommen in die Mitte der 1980er-Jahre. Bis dahin war das Jusstudium ein Studium, das man berufsbegleitend am Abend absolvieren konnte, wenn man wollte. Es gab schon auch Studenten, die den ganzen Tag auf der Uni waren, aber die meisten waren nur bei Prüfungen dort und haben sich in Abendkursen das nötige Wissen angeeignet. Damals gab es in Wien vier Rechtskurse, Dr. Faulhaber, Dr. Richter, Dr. Rischanek und Dr. Weihs. Letzterer Dr. Helmuth Weihs hat zusätzlich zum Unterricht für Studenten für den Rechtsanwaltsverein die sogenannten BU-Kurse geführt. Er war weit in den 80ern, ein lieber alter Herr, ich habe ihn noch kennenlernen dürfen. Er hat mir eines Tages erklärt, er will eigentlich aufhören. Zu diesem Zeitpunkt ist auch der damalige Mitarbeiter des ÖRAV in Pension gegangen. Dr. Karl Leutgeb hatte die Idee, dann nehmen wir doch die bewährte Frau Mag. Schöner und machen sie auch zur Generalsekretärin des ÖRAV Gesagt getan! Sie hat mit der ihr eigenen Energie und Innovationskraft erkannt, dass das Kurswesen auf eine völlig neue Basis gestellt werden muss. Zu der Zeit habe ich sie verstärkt kennen gelernt, weil ich einer ihrer ersten Vortragenden war in diesen Kursen. Da gab es plötzlich detaillierte Skripten, es gab Prüfungen, ein fixes Programm, es wurde nicht nur in Wien vorgetragen, sondern in ganz Österreich. Wir haben versucht, alle Bundesländer alle zwei Jahre zu besuchen und auch dort Kurse zu halten. Eingeführt wurde auch ein Intensivseminar im Sommer.


Wegen des großen Erfolges wurden im Laufe der Zeit auch Spezialseminare angeboten fürs Grundbuch, fürs Insolvenzrecht und wann immer irgendwo ein Thema aufgepoppt ist, gab es zeitnah ein Seminar dazu. Immer häufiger nutzen auch Rechtsanwaltsanwärter und Rechtsanwälte das Kursangebot beispielsweise zu Themen wie Geldwäsche, Handysignatur oder Grundbuch. Heute werden die Seminare auch hybrid angeboten, dh, viele Teilnehmer – vor allem aus den Bundesländern – nehmen qua Internet teil.


Frau Mag. Susanne Schöner hat auch ein besonderes Talent gehabt, und heute sind viele von ihnen da, jene Rechtspfleger anzusprechen, die für die Ausbildungen in der Justiz tätig sind. Das hat letztlich dazu geführt, dass sowohl die Mitarbeiter der Justiz als auch Rechtsanwaltsangestellte dieselben Lehrer hatten und haben, was den enormen Vorteil hat, dass die natürlich wissen, was man falsch machen kann, weil sie das Ergebnis sehen, und sie können daher auch den anderen die richtige Vorgangsweise beibringen. Das ist meiner Meinung nach auch einer der Gründe, warum die Umstellung bei der Justiz auf EDV so gut funktioniert, weil die, die diese Dinge bedienen, auf beiden Seiten von denselben Leuten geschult werden. Wenn eine EDV-Umstellung schiefgeht, dann geht sie meiner Erfahrung nach deshalb schief, weil die Menschen nicht miteinander sprechen. Das durfte ich im Laufe meines langen Berufslebens auch mehrfach sehen. Diese Fehlerquelle wird hier besonders effektiv eliminiert.


Das Schulungswesen funktioniert hervorragend. Ich bin in einer meiner Funktionen auch Prüfer bei der Lehrabschlussprüfung, und ich darf Ihnen sagen, die Damen, die drei Jahre Berufsschule besuchen, können wesentlich weniger als die, die sechs Monate bei uns im Kurs gesessen sind zweimal in der Woche am Abend. Das kann ich hier ganz objektiv sagen, die Prüfung ist nämlich fast ähnlich, aber die Ergebnisse unterscheiden sich sehr deutlich. Man kann allen Rechtsanwälten nur raten, ihre Angestellten vom Rechtsanwaltsverein schulen zu lassen; das spart Zeit, vermeidet Fehler und erleichtert die anwaltliche Arbeit sehr.


Das Kursgeschehen hat auch dazu geführt, dass ein gewisser finanzieller Rückhalt aufgebaut werden konnte. Dieser wird für Vereinszwecke eingesetzt.


Die zweite große Schiene der Vereinstätigkeit sind Wettbewerbsprozesse. Grundsätzlich darf ein Rechtsanwalt gem § 8 RAO als einziger allumfassend beraten und vertreten. Alle anderen Berufe haben hinsichtlich Rechtsdienstleistungen nur eine eingeschränkte Berufsberechtigung für bestimmte Spezialgebiete. Alle, die die Grenzen überschreiten, gelten als sogenannte Winkelschreiber; ein Teil wird von der Bezirksverwaltungsbehörde bestraft, ein Teil wird von uns verklagt.


Die Übeltäter sind ganz unterschiedlich: Das reicht von Menschen, die halt irgendwann einmal Grenzen überschreiten, weil sie unachtsam sind oder sich nicht für ihre Berufsvorschriften interessieren, über Menschen mit verdichtetem Rechtsbewusstsein bis hin zu Verbrechern. Wir haben also ein breites Spektrum.


Um Ihnen ein paar Beispiele zu geben: Ein Wirtschaftstreuhänder, der meint, weil er nach seiner Berufsordnung auch in Personalsachen tätig sein darf, darf er auch gleich im Fall eines Ausländers, der nach Österreich kommt, in Asylsachen vertreten – nein, darf er nicht.


Es gibt auch Fälle, die, sagen wir einmal, höchst seltsam sind, beispielsweise selbständige Schuldnerberater, meistens ehemalige Konkursanten, die diese wunderbare Tätigkeit und entsprechend den eigenen Erfahrungen auch für ihre Mitmenschen ausüben wollen. Das liegt wohl auch daran, dass es in jedem Bundesland nur eine bevorrechtete – meist überlastete – Schuldnerberatungsstelle gibt, die vertreten darf, alle anderen – nicht nach dem Gesetz dazu eingerichtete Stellen – dürfen das aber nicht. Da gibt es auch zB ehemalige Rechtspflegerinnen, die sich mit einer OG selbständig gemacht haben und dann lernen mussten, dass sie in Insolvenzsachen doch nicht vertreten dürfen.


Es existiert aber auch – ganz skurril – ein Anwalt aus dem Kosovo, der nach Österreich kam und Privatkonkurse betreut hat. Man muss sagen, nicht schlecht. Die Akten waren sauber geführt, da muss man ihn loben, aber er darf derartige Vertretungen nach österreichischem Berufsrecht (§ 8 RAO) nicht machen. Dennoch haben wir den Prozess verloren, weil er unter Sachwalterschaft stand. Sich als „Verrückter“ sozusagen unangreifbar als Winkelschreiber betätigen zu können – das ist bemerkenswert. Danach hat er aber einen Fehler gemacht: Er bewirkte durch seine Anwältin die Aufhebung der Sachwalterschaft, ohne seine Vertretungstätigkeit in Insolvenzsachen einzustellen. Beim nächsten Mal haben wir ihn erwischt. Dieser Fall zeigt, wie groß der wettbewerbsrechtliche Aufgabenbereich unserer Organisation ist.


Es gibt aber auch arme Teufel, zB einen Richter des Landesverwaltungsgerichts, der dort wegen Berufsunfähigkeit wegen Krebs und anderen Krankheiten pensioniert wurde: Er versuchte einen Neuanfang und begann im Internet „als Richter der neuen Zeit“ zu agieren, der esoterische Energie auf sich nimmt, also sprich sich zahlen lässt für Rechtsberatung. Auch das ist nicht erlaubt.


Es kommen uns aber auch wirkliche Gauner unter, die beispielsweise eine Homepage betreiben, über die sie Markeneintragungen betreuen. Das funktioniert so: Marken laufen regelmäßig nach zehn Jahren ab, dann muss man sie verlängern; nun werden Details bei der WIPO nachgesehen – das ist ja alles öffentlich –, die Markeninhaber werden angeschrieben und für ein paar tausend Euro bieten sie an, die Verlängerung des Markenschutzes zu erledigen. Der Schönheitsfehler ist nur: Kein Impressum, ein Konto in der Türkei, und niemand weiß, ob diese die Angelegenheit wirklich erledigen oder eigentlich nur kassieren und nichts tun. Das konnten wir nicht feststellen, in solchen Fällen kann man nur Strafanzeige erstatten. Das nützt nur nicht viel, weil die Polizei schlichtweg nicht herausfindet, wer dahintersteckt.


Probleme machen häufig ausländische Kollegen, die nach Österreich kommen und hier einfach aufsperren und darauf losarbeiten. Das ist ihnen grundsätzlich auch gestattet, sie müssen nur gewisse Vorschriften einhalten und manche tun das nicht. So gab es zB einen Kollegen aus Rumänien, der nicht und nicht bereit war, eine Haftpflicht-Versicherung abzuschließen und daher nicht arbeiten darf – er wurde erfolgreich auf Unterlassung geklagt. In der Zwischenzeit haben zahlreiche Kollegen angezeigt, dass er angeblich in ihrer Kanzlei residiert, nur sie kennen ihn nicht. Das ist halt leider auch ein Phänomen des Internets. Sie können heute fiktiv Prozesse führen. Die Justiz hat geglaubt, es ist wunderbar, wenn wir die Austria-ID einführen und jedem alles zustellen können. Ja, scheint großartig, nur sie haben dann gewonnen und dann gehen Sie an die Adresse, die im Akt steht, und der wohnt dort nicht, weil er dort nie gewohnt hat. Sie prozessieren also mit einem Geist. Der kommt sogar physisch zu Gericht, aber sie erwischen ihn nie. Das sind eigentlich die Probleme, die sich heute stellen.


Das Thema geht aber weit darüber hinaus. Wir sind auch bestrebt, Ordnung am Rechtsdienstleistungsmarkt herzustellen. Insbesondere dann, wenn Konkurrenten versuchen, tätig zu werden. Da gibt es zahlreiche kreative Gewerbe, zB das Gewerbe der Prozessbegleitung. Es ist löblich, wenn ich den Klienten pünktlich zur Gerichtstüre führe und ihm sage, wie der Richter anzusprechen ist. Nur mehr darf es nicht sein, weil dann endet die Prozessbegleitung und die Winkelschreiberei beginnt.


Es gibt aber auch Justizquerulanten. Echte Querulanten, die zB schauen, wessen Liegenschaft versteigert wird und dann dem Betreffenden anbieten, ihn zu vertreten durch Strafanzeige, Disziplinaranzeige gegen den Richter und außerdem noch alle möglichen Ablehnungsanträge und natürlich gegen alles Rekurs, Verfahrenshilfe dazu und auch dagegen Rekurs, was das Versteigerungsverfahren zugegebenermaßen um mehrere Jahre verzögert. Einer dieser Querulanten wurde von uns niedergeklagt, auch ein Erlebnis. Die Richterin hat mich entsetzt angerufen: „Der behauptet, wir beide haben ein Verhältnis.“ Darauf habe ich gesagt: „Tja, ich kenne Sie nicht, aber es ist keine Schande, mit mir ein Verhältnis zu haben.“ Aber das wollte sie nicht hören und sie hat mich dann händeringend gebeten, ja nichts mehr zu tun, damit der nicht weiter queruliert. Es gibt auch solche Typen. Manche Winkelschreiber scheuen auch nicht davor zurück, sehr traurige Umstände auszunützen. Die machen sich an Väter heran, die ihre Kinder nicht sehen dürfen, locken denen das letzte Geld heraus, mehrere tausend Euro, und dann, Strafanzeige, Disziplinaranzeige gegen das Jugendamt, gegen die dortigen Beamten und gegen den Richter. Die Folge ist, sie sehen die Kinder überhaupt nicht mehr. Und dann sind alle schuld, nur nicht sie. Interessanterweise konzentriert sich das in der Steiermark. Ich weiß nicht warum, aber eben gerade dort. Dort gibt es auch einen Anwalt, der ist offenbar ein Verrückter, er ist ein Putativanwalt und gleichzeitig auch Putativarzt. Also offenbar ein unter Sachwalterschaft Stehender, der sozusagen glaubt, er darf jeden Beruf ausüben und dem man nicht wirklich ankann.


Zu anderen Geschäftsmodellen, die wir abzustellen versuchen, gehört zB der Schmäh mit der künstlichen Intelligenz. Das ist überhaupt das Beste. Das sind meistens EDV-Firmen, die beschließen, sie brauchen keine Anwälte, also nicht die, die heute hier sind und für uns arbeiten (Anwaltssoftware entwickeln und betreuen), sondern die haben irgendwann einmal ein Programm geschrieben und sagen, das machen wir jetzt sozusagen im eigenen Namen. Und da wird dann behauptet, wir (unsere künstliche Intelligenz) suchen für sie den besten und erfolgreichsten Anwalt aus. Bei der Plattform sind aber nur wenige Leute dabei, nämlich Rechtsanwälte, und da wird dann angeblich der beste, erfolgreichste und tüchtigste ausgesucht. Das Ganze ist auch noch insoweit interessant, als die auch ein Inkassobüro betreiben, und jedes Mal, wenn einer eine Rechnung eintreiben will, kriegen das natürlich nicht die Anwälte, sondern das Inkassobüro, was die Kollegen nicht verstanden haben dürften und wahrscheinlich haben sie die Verträge auch gar nicht gelesen. Sie brauchen nämlich nur einen Prozentsatz vom Honorar als Softwaregebühr zu bezahlen, was aber verboten ist, weil der Rechtsanwalt für die Vermittlung einer Causa keine Provision bezahlen darf. So kann man das Geschäftsmodell stören, leider aber nicht ganz abstellen.


Es gibt auch Firmen, die ein öffentliches Ärgernis erregen. ZB gibt es einen sehr interessanten und expeditiven, eigentlich sehr gescheiten Juristen, einen ehemaligen Konzipienten, der sich selbständig gemacht hat mit seiner EDV-Firma. Der erste Schritt, den wir gesetzt haben, war auf Wunsch des Bundesministeriums für Gesundheit, ihn zu bekämpfen, und zwar deshalb, weil er eine Methode gefunden hat, das Rauchverbot in der Gastronomie zu umgehen. Durch die Pandemie hat das aber an Bedeutung verloren. Sein Fehler war, den Gastronomen anzubieten, sie kostenlos vor dem Verwaltungsgericht selbst zu vertreten und das ist nicht erlaubt.


Expeditiv wie er ist, hat er eine neue Firma gegründet. Diese ist ein allgemeines Ärgernis geworden (mehrere Beschwerden von Betroffenen pro Monat), dies aus folgendem Grund: Wenn sich irgendjemand vor Ihre Liegenschaft parkt, machen Sie ein Foto, laden das Foto im Internet hoch und dann erfolgt eine Abmahnung; gegen rund € 400,– wird auf eine Besitzstörungsklage verzichtet. Das Unangenehme dabei ist, dass € 200,– davon der Klient kriegt. Wir haben also die Tendenz, dass es Menschen gibt, die sozusagen etwas dafür bezahlen, dass sie eine Vertretung bekommen. Das darf ein Anwalt nicht, aber es gibt Firmen, denen das erlaubt ist. Inzwischen arbeitet der Jurist mit einer neuen Firma mit einem neuen ähnlichen Geschäftsmodell, dessen Zulässigkeit noch geprüft werden muss.


Besondere „Feinde“ sind Prozessfinanzierer. Weniger weil Prozessfinanzierung aus Sicht der Anwaltschaft an sich nicht sein soll als aufgrund der Methoden der Akquise. Irgendwie kam ein Prozessfinanzierer zu der Meinung, ich würde seine Dienste zur Überprüfung meiner Miete benötigen. Ich erhielt ungefragt mehrere Anrufe, vier-, fünfmal in der Woche, in meinen Augen sehr lästig und hartnäckig. Einem Anwalt droht wegen derartiger Belästigungen potenzieller Klienten eine Disziplinarstrafe.


Das Nächste ist, dass Keilertrupps in Wohnungen geschickt werden, die dort mit einem Rechner vor den Leuten sitzen. Auf dem Rechner ist der Mietenrechner der Stadt Wien abgebildet und da rechnet man halt dem Mieter aus, was er sich ersparen kann. Nur das Problem ist, die Leute glauben nachher, es waren Beamte der Stadt Wien bei ihnen, was keinesfalls zutrifft und das wurde von den Keilern auch nie behauptet, aber der Unterschied zwischen Verwendung eines Rechners und der Beamtenstellung wird aus sprachlichen Gründen von vielen Mietern nicht wirklich verstanden. Es handelt sich um eine Grauzone. Bis jetzt wurde noch kein Prozess geführt, weil Betroffene sich zwar an uns mit derartigen Schilderungen wenden, dann aber nicht bereit sind, als Zeugen vor Gericht aufzutreten, und daher leider mit Aussicht auf Erfolg nichts dagegen unternommen werden kann.
Die Leistung, die aber von Prozessfinanzierern schon erbracht wird: Es gibt viele Menschen – man glaubt das nicht –, die intellektuell und von ihrem Habitus und von ihrem Wissen her nicht in der Lage sind, einen Prozess zu führen. Die werden sozusagen an der Hand genommen und durch den Prozess geführt. Insoweit gibt es schon mehr Streitereien durch diese Finanzierer.


Meine bisherigen Ausführungen beziehen sich auf Prozessfinanzierer, die auf Mietrecht spezialisiert sind.
Daneben gibt es die echt Großen. Sie werden sich vielleicht gewundert haben, warum es einfachen Vereinen möglich ist, große Sammelklagen einzubringen, so 2.000 Mahnklagen an einem Tag und die Pauschalgebühr zu bezahlen. Das kann der durchschnittliche Verein natürlich sicher nicht leisten. Der Hintergrund ist, dass es die sogenannte Booking-Phase gibt. Wenn Sie zB 2.000 Kunden haben, dann fliegen Sie nach London. Dort gibt es drei Firmen, die finanzieren Ihnen weltweit jeden Prozess. Und das Geld wird dann meistens über die CaymanIslands wieder zu diesen Vereinen, die an sich Idealisten sind, transferiert. Die geben davon einen Teil an die Anwälte weiter, behalten einen Teil ein und die sogenannten 30% bis 40% Prämie abzüglich Kosten kriegt dann der, der das in Wahrheit im Hintergrund finanziert hat. So laufen die großen Prozessfinanzierungen, anders wäre das auch nicht wirtschaftlich erklärbar.


Es gibt aber auch „kluge Anwälte“. Sie wissen ja, der Anwalt darf kein pactum de quota litis eingehen. Also was machen sie? Sie schicken ihre Frau oder ihre Kinder oder Geschäftspartner in die Tschechische Republik, die gründen dort eine GmbH mit € 5.000,– Stammkapital und die betreibt in ihrer Kanzlei in Österreich Prozessfinanzierung. In diese Richtung entwickelt sich der Markt.
Ob das alles erlaubt ist oder nicht, bleibt offen. Soweit wir können, versuchen wir, das einzudämmen und abzustellen, aber grundsätzlich ist das sehr schwierig.


Was wir auch versuchen, ist, eine deutliche Abgrenzung zur Konkurrenz einzufordern. Ein Beispiel: Vor zwei, drei Jahren hatte die Wirtschaftskammer die gute Idee, eine Verbandsmarke zu etablieren. Die Verbandsmarke ist eine, die jeder benutzen kann, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, Voraussetzung war dort, einen Kurs zu besuchen. Jeder, der den Kurs besucht hat, darf die Verbandsmarke führen. Die Verbandsmarke war „Bauanwalt“. Wir brachten eine Unterlassungsklage ein und gleichzeitig auch Beschwerde bei der Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes. Die Verfahren liefen parallel, erste Instanz verloren, zweite und dritte Instanz gewonnen – also das darf doch nicht sein, weil Verwechslungsfähigkeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei besteht. Aus ähnlichen Gründen wurden „Litigation A“ oder eine „Prozessführungs-GmbH“ gezwungen, sich umzubenennen.
Es gibt auch Unternehmensberater, die, wenn man ihre Homepage liest, sich nur dadurch von einer Rechtsanwaltskanzlei unterscheiden, dass das Wort „Rechtsanwalt“ nicht vorkommt, aber oft Dr. jur. Auch in diesem Fall haben wir erzwungen, die Homepage so umzugestalten, dass gleich klar ist, dass die Person „nur“ Unternehmensberater ist.


Wir haben hier eine sehr breite Palette von Dingen, mit denen wir uns beschäftigen müssen und die wir versuchen, zurückzudrängen.


Um es klarzustellen: Es gibt am Rechtsdienstleistungsmarkt viele seriöse Unternehmer, die alle Vorschriften einhalten und über die sich nie jemand bei uns beschwert. Auch setzen nicht alle die oben geschilderten Verhaltensweisen. Manche fragen sogar vor Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit an, ob seitens unseres Vereins Bedenken bestehen. Diejenigen, die uns beschäftigen, werden meist von betroffenen Gegnern oder deren Rechtsanwälten sowie von Gerichten und Behörden sowie Ministerien den Rechtsanwaltskammern gemeldet. Fünf der neun Länderkammern leiten die Beschwerden an uns zur wettbewerbsrechtlichen Prüfung weiter. Rund ein Drittel der Fälle müssen wir ablehnen, weil sie entweder keinen Sachverhalt aufzeigen, der mit Aussicht auf Erfolg verfolgbar ist, oder keine belastbaren Beweismittel angeben können und solche auch bei eigenen Recherchen (zB Homepage, Multi-Media-Auftritt, AGB, GISA-Abfrage, Firmenbuch) nicht hervorkommen. Alle anderen Fälle verfolgen wir; die Entscheidung, ob geklagt wird oder nicht, wird demokratisch von einer Gruppe von Kollegen, die sich bereit erklärt haben, bei dieser Entscheidungsfindung mitzuwirken, getroffen. Die Bilanz ist einschließlich der Entscheidungen I. und II. Instanz insgesamt gesehen positiv, es wird also durchschnittlich gesehen deutlich mehr gewonnen als verloren. Und auch verlorene Prozesse sind ein Gewinn für den Rechtsstaat: Denn damit wird geklärt, was zulässig ist und was nicht. Es ist sohin nicht so, dass alle unsere Gegner unseriös sind, manche gewinnen auch gegen uns. Wegen der starken Einzelfallbezogenheit des Wettbewerbsrechts und der Notwendigkeit, die Angaben Dritter im Verfahren erst zu verifizieren, beispielsweise durch Zeugenaussagen, sind die Ergebnisse schwer bis gar nicht voraussehbar. Dennoch bemühen wir uns sehr und können eine beachtliche Erfolgsbilanz vorweisen: Schauen Sie auf unsere Homepage, dort werden alle Entscheidungen veröffentlicht. Und noch ein Tipp: Wer meinen Namen im RIS sowie das Stichwort UWG eingibt, erhält sehr leicht eine Liste aller veröffentlichten Entscheidungen der letzten Jahre, an denen fast immer unsere Organisation beteiligt war.


Und zuletzt noch die sozialen Aktivitäten: Die Geschichte der Krankenversicherung für Rechtsanwälte zieht sich schon seit Ende des 19. Jahrhunderts durch die Entwicklung der Advokatur. Der Rechtsanwaltsverein hat hier immer erfolgreich versucht, eine günstige Gruppenkrankenversicherung für Rechtsanwälte anzubieten. Diese gibt es heute noch. In den 1980er-Jahren haben die Kammern beschlossen, die Verpflichtung zur Versicherung festzulegen. Der Hintergrund ist, die dadurch erreichte steuerliche Absetzbarkeit der Prämien (soweit sie der Höhe nach den Prämien einer sonstigen Pflichtversicherung entsprechen), die bei freiwilliger Versicherung nicht in dieser Form möglich wäre. Noch sind aber einige Kollegen im alten (freiwilligen) System. Diesen von uns initiierten Vertrag betreuen wir aus sozialen Gründen weiterhin. Interessant ist „unsere“ Gruppenversicherung immer noch für alle, die aus dem Stand in jüngeren Jahren ausscheiden und über den Verein eine günstigere Zusatzversicherung (aufrecht) erhalten können. Dadurch ist zumindest das Problem Krankenversicherung bei Berufswechsel einigermaßen abgefedert.


Letztlich gibt es bei uns auch den Club der emeritierten Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Witwen und Witwer und diese treffen immer wieder zu Information und Gedankenaustausch zusammen. Ich war noch nicht dort als Noch-Nicht-Pensionist, aber mir wird berichtet, dass das sehr gut ankommt und vielen viel Freude macht.


Noch kurz zur Frage, wer Dr. Karl Leutgeb als Präsident nachgefolgt ist: Nach Dr. Karl Leutgebs Tod übernahm der heute anwesende Dr. Harald Bisanz die Präsidentschaft, ihm folgte Dr. Thomas Hofer-Zeni nach. Insoweit überblicke ich die Präsidenten der Nachkriegszeit nahezu vollständig und kenne sie auch persönlich.


Ich kann dem Verein nur wünschen, dass aus Anlass der 202. Jahresfeier vielleicht das eine oder andere aus dieser Rede, die aus diesem Grund aufgezeichnet wurde, noch zum Besten gegeben wird und wünsche ihm und seinen Mitgliedern, Organen, Vortragenden und Freunden alles Gute für die nächsten 101 Jahre.

 

Foto: Mag. Sahling (Foto Fayer)

Dr. Thomas Hofer-Zeni, Präsident, Dr. Heinz-Peter Wachter, Präsident Landessektion Wien, Dr. Eva Schön, Mitglied der Landessektion NÖ, alle ÖRAV

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Frau Karin Deutsch 01/535 02 00
Herr Andreas Slejs 01/535 02 00